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Art. 7 Tourismusförderungsgesetz - Beiträge der Gemeinden

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Art. 7 Tourismusförderungsgesetz · Beiträge der Gemeinden

1. Die Gemeinden Neuhausen am Rheinfall, Schaffhausen und Stein am Rhein entrichten jährliche Beiträge von Fr. 4.00 pro Einwohner. Die übrigen Gemeinden entrichten jährliche Beiträge von Fr. 2.00 pro Einwohner.

2. Die Beiträge der Gemeinden bemessen sich anhand der vom Kanton Schaffhausen jährlich publizierten Einwohnerzahlen per 31. Dezember des Vorjahres.

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