935.200
CH-SH
Art. 3 Tourismusförderungsgesetz - Förderbeiträge
Fördermassnahmen
Art. 3 Tourismusförderungsgesetz · Förderbeiträge
1. Zur Erreichung der Ziele werden an eine Tourismusorganisation im Kanton Schaffhausen jährliche Förderbeiträge ausgerichtet. Diese setzen sich zusammen aus Beiträgen des Kantons und der Gemeinden sowie aus Kurtaxen.
2. Die Kurtaxen sind insbesondere für die Information über touristische Angebote gemäss Art. 2 lit. c zu verwenden.