Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
935.101 CH-SH

§ 2a Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung) - Reisendengewerbe, Warenhandel und Schaustellungen, Preisbekanntgabe

Bewilligungen
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§ 2a Gastgewerbeverordnung · Reisendengewerbe, Warenhandel und Schaustellungen, Preisbekanntgabe

1. Das Interkantonale Labor vollzieht die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung im Bereich des Reisendengewerbes, Warenhandels und der Schaustellungen sowie Preisbekanntgabe.

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