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916.352 CH-SH

§ 4 Beschluss des Regierungsrates über die bakteriologische Untersuchung der Konsummilch

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§ 4 Beschluss des Regierungsrates über die bakteriologische Untersuchung der Konsummilch

1. Milch aus ausserkantonalen Gebieten, welche nicht bereits einer Kontrolle untersteht, die derjenigen im Kanton Schaffhausen entspricht, ist zu pasteurisieren.

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