916.352
CH-SH
§ 4 Beschluss des Regierungsrates über die bakteriologische Untersuchung der Konsummilch
§ 4 Beschluss des Regierungsrates über die bakteriologische Untersuchung der Konsummilch
1. Milch aus ausserkantonalen Gebieten, welche nicht bereits einer Kontrolle untersteht, die derjenigen im Kanton Schaffhausen entspricht, ist zu pasteurisieren.