916.352
CH-SH
§ 1 Beschluss des Regierungsrates über die bakteriologische Untersuchung der Konsummilch
§ 1 Beschluss des Regierungsrates über die bakteriologische Untersuchung der Konsummilch
1. Zur Feststellung der mit Rindertuberkulose und Bangbazillen infizierten Konsummilch werden vom Interkantonalen Labor, im Einvernehmen mit dem Kantonstierarzt, die notwendigen Untersuchungen angeordnet.