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910.101 CH-SH

§ 82 Landwirtschaftsverordnung - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 82 Landwirtschaftsverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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