910.101
CH-SH
§ 46 Landwirtschaftsverordnung - Beiträge an besondere ökologische Leistungen
Wirtschaftliche Grundlagen - Betriebshilfe, Kantonale Darlehen und Beiträge - Beiträge
§ 46 Landwirtschaftsverordnung · Beiträge an besondere ökologische Leistungen
1. Wird ein wissenschaftliches Prognosesystem angeboten, welches die umweltgerechte Produktion unterstützt und der Schaffhauser Landwirtschaft zugute kommt, kann der Kanton Beiträge an die Beschaffung entsprechender Geräte gewähren.