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900.301 CH-SH

§ 7 Verordnung zum Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen - Formen

Förderungsmassnahmen - Förderung einzelner Vorhaben
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§ 7 Verordnung zum Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen · Formen

1. Die Förderungsmassnahmen werden als Finanzhilfen gewährt in Form von

a) Investitions- und Betriebsbeiträgen, inklusive für Konzeptentwicklungen und Machbarkeitsabklärungen

b) Zinskostenzuschüssen

c) Darlehen für höchstens 25 Jahre

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