900.301
CH-SH
§ 7 Verordnung zum Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen - Formen
Förderungsmassnahmen - Förderung einzelner Vorhaben
§ 7 Verordnung zum Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen · Formen
1. Die Förderungsmassnahmen werden als Finanzhilfen gewährt in Form von
a) Investitions- und Betriebsbeiträgen, inklusive für Konzeptentwicklungen und Machbarkeitsabklärungen
b) Zinskostenzuschüssen
c) Darlehen für höchstens 25 Jahre
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