900.301
CH-SH
§ 11 Verordnung zum Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 11 Verordnung zum Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.