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Art. 9 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen - Kantonsrat

Zuständigkeiten und Aufgaben
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Art. 9 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen · Kantonsrat

1. Der Kantonsrat bewilligt jährlich mit dem Budget die aus dem Generationenfonds für die Finanzierung der Fördermassnahmen zur Verfügung stehenden Mittel.

2. Sollen mit dem Budget einmalige Fördermassnahmen aus dem Generationenfonds von mehr als Fr. 1'000'000.00 oder wiederkehrende Fördermassnahmen aus dem Generationenfonds von mehr als Fr. 100'000.00 bewilligt werden, so informiert der Regierungsrat den Kantonsrat mit dem Budget über die Trägerschaft, die Grundidee, die Projektkosten, die geplante Umsetzung und die angestrebten Ziele dieser Fördermassnahmen.

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