900.300
CH-SH
Art. 8 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen - Beteiligung der Leistungsempfänger
Finanzierung
Art. 8 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen · Beteiligung der Leistungsempfänger
1. Die Leistungsempfänger haben sich mit eigenen Mitteln an den Kosten der Vorhaben nach Massgabe ihres Nutzens und im Rahmen ihrer Möglichkeiten angemessen zu beteiligen.