900.300
CH-SH
Art. 5 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen - Mittelherkunft
Finanzierung
Art. 5 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen · Mittelherkunft
1. Die Finanzierung der Förderungsmassnahmen erfolgt mit Mitteln eines Generationenfonds für Kanton und Gemeinden, des Bundes sowie unter Beteiligung von Leistungsempfängern und interessierten Dritten.