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Art. 5 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen - Mittelherkunft

Finanzierung
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Art. 5 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen · Mittelherkunft

1. Die Finanzierung der Förderungsmassnahmen erfolgt mit Mitteln eines Generationenfonds für Kanton und Gemeinden, des Bundes sowie unter Beteiligung von Leistungsempfängern und interessierten Dritten.

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