900.300
CH-SH
Art. 1 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen · Zweck
1. Dieses Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft im Kanton durch eine gezielte Förderung von Initiativen, Programmen und Projekten zur Regional- und Standortentwicklung stärken, die Wertschöpfung erhöhen und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen.