Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
900.200 CH-SH

Art. 3 Gesetz betreffend die öffentlichen Ruhetage und den Ladenschluss (Ruhetagsgesetz) - Öffentliche Ruhe

Die öffentlichen Ruhetage
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Ruhetagsgesetz · Öffentliche Ruhe

1. An öffentlichen Ruhetagen sind Arbeiten, Betätigungen oder Veranstaltungen, welche durch Lärm oder auf andere Weise die dem jeweiligen öffentlichen Ruhetag angemessene Ruhe und Würde ernstlich stören, untersagt.

2. An hohen Feiertagen sind ausserdem verboten

a) Schiessübungen sowie Sportveranstaltungen jeder Art

b) öffentliche Veranstaltungen und Umzüge nicht religiöser Art

c) * Variétévorstellungen

← Art. 2 Ruhetagsgesetz Gesetz betreffend die öffentlichen Ruhetage und den Ladenschluss (Ruhetagsgesetz) - Öffentliche Ruhetage Art. 4 Ruhetagsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →