900.101
CH-SH
§ 7 Verordnung zum Wirtschaftsförderungsgesetz - Forschung und Entwicklung
Wirtschaftsförderungsmassnahmen - Förderung einzelner Unternehmen
§ 7 Verordnung zum Wirtschaftsförderungsgesetz · Forschung und Entwicklung
1. Die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch den Kanton setzt voraus, dass die Vorhaben von anerkannten Fachinstanzen positiv beurteilt werden.
2. ...