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§ 7 Verordnung zum Wirtschaftsförderungsgesetz - Forschung und Entwicklung

Wirtschaftsförderungsmassnahmen - Förderung einzelner Unternehmen
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§ 7 Verordnung zum Wirtschaftsförderungsgesetz · Forschung und Entwicklung

1. Die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch den Kanton setzt voraus, dass die Vorhaben von anerkannten Fachinstanzen positiv beurteilt werden.

2. ...

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