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857.501 CH-SH

§ 5 Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen

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§ 5 Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen

1. Diese Verordnung tritt am 1. März 1984 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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