857.501
CH-SH
§ 5 Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen
§ 5 Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen
1. Diese Verordnung tritt am 1. März 1984 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.