850.111
SHEV
CH-SH
§ 2a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen (SHEV) - Vollzugsgefährdung KESB-Beschluss; Kostenersatz
Zuständigkeiten
§ 2a SHEV · Vollzugsgefährdung KESB-Beschluss; Kostenersatz
1. Wird festgestellt, dass die Zusprechung von Leistungen von einer Gemeinde zu Unrecht verzögert oder verweigert wurde, hat die zuständige Sozialhilfebehörde dem Kanton den für Leistungen nach Art. 8 Abs. 4 des Gesetzes entstandenen Aufwand zu ersetzen.