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850.111 SHEV CH-SH

§ 2a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen (SHEV) - Vollzugsgefährdung KESB-Beschluss; Kostenersatz

Zuständigkeiten
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§ 2a SHEV · Vollzugsgefährdung KESB-Beschluss; Kostenersatz

1. Wird festgestellt, dass die Zusprechung von Leistungen von einer Gemeinde zu Unrecht verzögert oder verweigert wurde, hat die zuständige Sozialhilfebehörde dem Kanton den für Leistungen nach Art. 8 Abs. 4 des Gesetzes entstandenen Aufwand zu ersetzen.

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