Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
843.110 CH-SH

§ 3 Beschluss über die Förderung der Erneuerung bestehender Wohnungen - Beiträge: Grundsatz

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Beschluss über die Förderung der Erneuerung bestehender Wohnungen · Beiträge: Grundsatz

1. Die Beiträge werden im Nachgang zur Bundeshilfe als jährliche Zuschüsse an die Zinskosten der Erneuerung bestehender Wohnungen gewährt. Vorbehalten bleibt Art. 5 Abs. 3.

← § 2 Beschluss über die Förderung der Erneuerung bestehender Wohnungen Zweck § 4 Beschluss über die Förderung der Erneuerung bestehender Wohnungen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →