843.110
CH-SH
§ 3 Beschluss über die Förderung der Erneuerung bestehender Wohnungen - Beiträge: Grundsatz
§ 3 Beschluss über die Förderung der Erneuerung bestehender Wohnungen · Beiträge: Grundsatz
1. Die Beiträge werden im Nachgang zur Bundeshilfe als jährliche Zuschüsse an die Zinskosten der Erneuerung bestehender Wohnungen gewährt. Vorbehalten bleibt Art. 5 Abs. 3.