837.302
CH-SH
Art. 6 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Kanton
Art. 6 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Kanton
1. Dieser Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft.
2. Er ersetzt den Vertrag vom 14. Dezember 1993.