837.302
CH-SH
Art. 4 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Kanton
Art. 4 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Kanton
1. Die Gemeinde anerkennt die im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) festgelegten Datenschutzbestimmungen.
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Anhang 1: Entschädigungsansätze
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