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Art. 6 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Stadt Schaffhausen an den Kanton

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Art. 6 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Stadt Schaffhausen an den Kanton

1. Dieser Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft.

2. Er ersetzt den Vertrag vom 14. Dezember 1993.

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