837.301
CH-SH
Art. 3 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Stadt Schaffhausen an den Kanton
Art. 3 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Stadt Schaffhausen an den Kanton
1. Die Entschädigung beinhaltet auch die Abgeltung für die Zurverfügungstellung der geeigneten Räumlichkeiten durch den Kanton und mit der Tätigkeit verbundenen infrastrukturellen und administrativen Kosten.
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Anhang 1: Entschädigungsansätze
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