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837.201 CH-SH

§ 9 Arbeitsvermittlungsverordnung - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 9 Arbeitsvermittlungsverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1996 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

2. Sie ersetzt die Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung vom 8. Dezember 1952.

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