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837.103 CH-SH

§ 4 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Gemeinde Büsingen (D) betreffend die Anwendbarkeit der Leistungen des Arbeitslosenhilfegesetzes (AHG) auf Arbeitslose mit Wohnsitz in Büsingen gemäss Art. 25 AHG

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§ 4 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Gemeinde Büsingen (D) betreffend die Anwendbarkeit der Leistungen des Arbeitslosenhilfegesetzes (AHG) auf Arbeitslose mit Wohnsitz in Büsingen gemäss Art. 25 AHG

1. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

2. Er ist im Amtsblatt zu publizieren und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

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