837.103
CH-SH
§ 1 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Gemeinde Büsingen (D) betreffend die Anwendbarkeit der Leistungen des Arbeitslosenhilfegesetzes (AHG) auf Arbeitslose mit Wohnsitz in Büsingen gemäss Art. 25 AHG
§ 1 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Gemeinde Büsingen (D) betreffend die Anwendbarkeit der Leistungen des Arbeitslosenhilfegesetzes (AHG) auf Arbeitslose mit Wohnsitz in Büsingen gemäss Art. 25 AHG
1. Die Leistungen des Arbeitslosenhilfegesetzes (AHG) werden auch an Arbeitslose mit Wohnsitz in Büsingen ausgerichtet, sofern die betroffene Person
a) seit mindestens einem Jahr Wohnsitz in Büsingen oder in Büsingen und im Kanton Schaffhausen hat und
b) zuvor bereits Leistungen der obligatorischen Arbeitslosenversicherung bezogen hat