837.102
CH-SH
§ 2 Beschluss über den Ansatz der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an den kantonalen Sozialfonds
§ 2 Beschluss über den Ansatz der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an den kantonalen Sozialfonds
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
3. Er ersetzt den gleichnamigen Beschluss vom 27. Oktober 2015.