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837.102 CH-SH

§ 1 Beschluss über den Ansatz der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an den kantonalen Sozialfonds

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§ 1 Beschluss über den Ansatz der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an den kantonalen Sozialfonds

1. Der Beitrag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den kantonalen Sozialfonds wird auf 0.08 Prozent der ALV-beitragspflichtigen Löhne festgesetzt, derjenige der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 0.04 Prozent (Total 0.12 Prozent).

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