837.102
CH-SH
§ 1 Beschluss über den Ansatz der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an den kantonalen Sozialfonds
§ 1 Beschluss über den Ansatz der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an den kantonalen Sozialfonds
1. Der Beitrag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den kantonalen Sozialfonds wird auf 0.08 Prozent der ALV-beitragspflichtigen Löhne festgesetzt, derjenige der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 0.04 Prozent (Total 0.12 Prozent).