836.110
CH-SH
§ 2 Beschluss über die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen
§ 2 Beschluss über die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen
1. Dieser Beschluss tritt zusammen mit der Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Umsetzung STAF) vom 1. Juli 2019 in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.