836.106
CH-SH
Kanton Schaffhausen 836.106
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Beschluss über die Beiträge an die Familienausgleichskasse für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige
Originalquelle öffnen
1. Der Beitrag der Familienausgleichskassen für Arbeitnehmer an die Familienausgleichskasse für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 lit. c FSG wird auf insgesamt 0.05 Prozent der AHV-beitragspflichtigen Löhne festgesetzt.
§ 2 Beschluss über die Beiträge an die Familienausgleichskasse für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige
Originalquelle öffnen
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.