Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
836.106 CH-SH

Kanton Schaffhausen 836.106

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der Beitrag der Familienausgleichskassen für Arbeitnehmer an die Familienausgleichskasse für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 lit. c FSG wird auf insgesamt 0.05 Prozent der AHV-beitragspflichtigen Löhne festgesetzt.

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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