836.105
CH-SH
§ 2 Beschluss über den Arbeitgeberbeitrag an die kantonale Familienausgleichskasse
§ 2 Beschluss über den Arbeitgeberbeitrag an die kantonale Familienausgleichskasse
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
3. Er ersetzt den Beschluss vom 22. Oktober 2019.