836.102
CH-SH
§ 1 Beschluss über den Beitrag der Selbständigerwerbenden an die kantonale Familienausgleichskasse
§ 1 Beschluss über den Beitrag der Selbständigerwerbenden an die kantonale Familienausgleichskasse
1. Der Beitrag der Selbständigerwerbenden an die kantonale Familienausgleichskasse gemäss Art. 26 Abs. 1 FSG wird auf 1.6 Prozent der gemäss Art. 16 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG; SR 836.2) beitragspflichtigen selbständigen Erwerbseinkommen festgesetzt.