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836.102 CH-SH

§ 1 Beschluss über den Beitrag der Selbständigerwerbenden an die kantonale Familienausgleichskasse

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§ 1 Beschluss über den Beitrag der Selbständigerwerbenden an die kantonale Familienausgleichskasse

1. Der Beitrag der Selbständigerwerbenden an die kantonale Familienausgleichskasse gemäss Art. 26 Abs. 1 FSG wird auf 1.6 Prozent der gemäss Art. 16 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG; SR 836.2) beitragspflichtigen selbständigen Erwerbseinkommen festgesetzt.

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