832.111
CH-SH
§ 3 Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes - Aufgaben der Gemeinden
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes · Aufgaben der Gemeinden
1. Aufgabe der Gemeinde ist
a) die Prüfung des Versicherungsobligatoriums
b) die Zuweisung von Personen, welche der Versicherungspflicht nicht nachkommen, zu einem Versicherer
c) * ...
d) * die Mitwirkung bei der Überprüfung unvollständiger Anträge auf Prämienverbilligung
e) die Mitwirkung bei der Information der Bezugsberechtigten und der Bevölkerung
f) * die Beratung und Unterstützung der Personen, die ihrer Prämienzahlungspflicht nicht nachkommen können gemäss § 26b Abs. 3 des Dekrets
g) * die Information der AHV-Ausgleichskasse über Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen gemäss § 26b Abs. 3 des Dekrets
2. Die Gemeinde meldet der AHV-Ausgleichskasse die Stellen, denen die Aufgaben gemäss Abs. 1 übertragen werden.