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832.111 CH-SH

§ 3 Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes - Aufgaben der Gemeinden

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes · Aufgaben der Gemeinden

1. Aufgabe der Gemeinde ist

a) die Prüfung des Versicherungsobligatoriums

b) die Zuweisung von Personen, welche der Versicherungspflicht nicht nachkommen, zu einem Versicherer

c) * ...

d) * die Mitwirkung bei der Überprüfung unvollständiger Anträge auf Prämienverbilligung

e) die Mitwirkung bei der Information der Bezugsberechtigten und der Bevölkerung

f) * die Beratung und Unterstützung der Personen, die ihrer Prämienzahlungspflicht nicht nachkommen können gemäss § 26b Abs. 3 des Dekrets

g) * die Information der AHV-Ausgleichskasse über Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen gemäss § 26b Abs. 3 des Dekrets

2. Die Gemeinde meldet der AHV-Ausgleichskasse die Stellen, denen die Aufgaben gemäss Abs. 1 übertragen werden.

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