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§ 3 Beschluss des Regierungsrates über die Verwendung des kantonalen Anteils an den der Alters- und Hinterlassenenversicherung aus den Überschüssen der Lohn- und Verdienstersatzordnung zugewiesenen Mitteln

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§ 3 Beschluss des Regierungsrates über die Verwendung des kantonalen Anteils an den der Alters- und Hinterlassenenversicherung aus den Überschüssen der Lohn- und Verdienstersatzordnung zugewiesenen Mitteln

1. Die in einem Jahr von den Stiftungen nicht bezogenen Mittel werden zur teilweisen Finanzierung der kantonalen Zusatzrenten verwendet.

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