831.305
CH-SH
§ 3 Beschluss des Regierungsrates über die Verwendung des kantonalen Anteils an den der Alters- und Hinterlassenenversicherung aus den Überschüssen der Lohn- und Verdienstersatzordnung zugewiesenen Mitteln
§ 3 Beschluss des Regierungsrates über die Verwendung des kantonalen Anteils an den der Alters- und Hinterlassenenversicherung aus den Überschüssen der Lohn- und Verdienstersatzordnung zugewiesenen Mitteln
1. Die in einem Jahr von den Stiftungen nicht bezogenen Mittel werden zur teilweisen Finanzierung der kantonalen Zusatzrenten verwendet.
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Kanton Schaffhausen 831.305
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