823.201
CH-SH
§ 2 Vollziehungsverordnung zu den Bundesgesetzen über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen sowie über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - Departement
Zuständigkeiten
§ 2 Vollziehungsverordnung zu den Bundesgesetzen über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen sowie über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit · Departement
1. Das Volkswirtschaftsdepartement entscheidet über Streitigkeiten nach Art. 360b Abs. 5 des Obligationenrechts.
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Kantonales Arbeitsamt
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