818.601
CH-SH
§ 3 Verordnung über die Leichenschau und die Bestattung - Bestimmungen der Gemeinden
Allgemeines
§ 3 Verordnung über die Leichenschau und die Bestattung · Bestimmungen der Gemeinden
1. Die Gemeinden erlassen im Rahmen der Bestimmungen dieser Verordnung ein Friedhof- und Bestattungsreglement. Dieses bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.