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§ 3 Verordnung über die Leichenschau und die Bestattung - Bestimmungen der Gemeinden

Allgemeines
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§ 3 Verordnung über die Leichenschau und die Bestattung · Bestimmungen der Gemeinden

1. Die Gemeinden erlassen im Rahmen der Bestimmungen dieser Verordnung ein Friedhof- und Bestattungsreglement. Dieses bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.

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