Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
818.301 CH-SH

Kantonale Vollzugsbehörde

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Zuständige kantonale Behörde für den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten ist das Gesundheitsamt.

1. Das Verfahren der kantonalen Vollzugsbehörde sowie das Rechtsmittelverfahren gegen Verfügungen der kantonalen Vollzugsbehörde richten sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (SHR 172.200).

1. Die Gebühren für Amtshandlungen der kantonalen Vollzugsbehörde richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (SHR 172.201).

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