817.403
CH-SH
§ 3 Reblagenverzeichnis
§ 3 Reblagenverzeichnis
1. Diese Verfügung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ist in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
2. Sie ersetzt das Reblagenverzeichnis vom 28. Mai 2020.