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§ 30 Kantonale Weinverordnung - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 30 Kantonale Weinverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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