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817.102 CH-SH

§ 4 Verordnung über die Gebühren für die Fleischkontrolle und über die Entschädigung der Fleischkontrollorgane - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 4 Verordnung über die Gebühren für die Fleischkontrolle und über die Entschädigung der Fleischkontrollorgane · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird aufgehoben

a) die Verordnung über die Gebühren für die Fleischkontrolle vom 19. Januar 2010

b) die Verordnung über die Entschädigung der Fleischkontrollorgane vom 14. Januar 2004

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