817.003
CH-SH
§ 5 Gebührentarif für das Interkantonale Labor
§ 5 Gebührentarif für das Interkantonale Labor
1. Für Aufwendungen auf dem Gebiet des Vollzugs von Chemikalien-, Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebung gilt dieser Tarif sinngemäss.