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817.003 CH-SH

§ 5 Gebührentarif für das Interkantonale Labor

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§ 5 Gebührentarif für das Interkantonale Labor

1. Für Aufwendungen auf dem Gebiet des Vollzugs von Chemikalien-, Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebung gilt dieser Tarif sinngemäss.

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