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§ 3 Gebührentarif für das Interkantonale Labor

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§ 3 Gebührentarif für das Interkantonale Labor

1. Für den Aussendienst (Lebensmittelinspektorat) sowie das Sekretariat gelten folgende Ansätze (Aufwandpunkte)

a) Inspektionen und Beschlagnahmungen

1. Für die erste angebrochene Stunde Lebensmittelinspektor/in: 80

2. Für die erste angebrochene Stunde Lebensmittelkontrolleur/in: 50

3. Für jede weitere angebrochene ½ h Lebensmittelinspektor/in: 40

4. Für jede weitere angebrochene ½ h Lebensmittelkontrolleur/in: 25

5. Wegpauschale: Lebensmittelinspektor/in: 30

6. Wegpauschale: Lebensmittelkontrolleur/in: 15

b) Einzelne Inspektionskriterien, die wiederholt nicht der «Guten Praxis» entsprechen: 50

c) Inspektionsberichte, Gutachten etc.

1. Im Büro, pro ½ h Lebensmittelinspektor/in: 40

2. Im Büro, pro ½ h Lebensmittelkontrolleur/in: 25

d) Beurteilung

1. einfache Baugesuche: 50

2. komplexe Baugesuche: nach Aufwand gemäss obigen Aufwandpunkten

e) Probenahme

1. Lebensmittel, pro Betrieb, inkl. Wegpauschale: 50

2. Trinkwasser Einzelprobe: 15

3. Trinkwasser Mehrfachproben, Stufenkontrollen etc.: nach Aufwand gemäss obigen Aufwandpunkten

f) Dienstleistungen, Bauabnahmen etc.

1. ab Aufwand >1 h: nach Zeitaufwand, ½ h Lebensmittelinspektor/in: 40

2. ab Aufwand >1 h: nach Zeitaufwand, ½ h Lebensmittelkontrolleur/in: 25

3. Sekretariat, pro Stunde: 40

2. Bei gemeinsamen Amtshandlungen von Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren und Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren wird nur der Ansatz für die Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren verrechnet. Bei gemeinsamen Amtshandlungen von zwei Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren wird nur ein Ansatz verrechnet.

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