817.003
CH-SH
§ 2 Gebührentarif für das Interkantonale Labor
§ 2 Gebührentarif für das Interkantonale Labor
1. Für die technischen Untersuchungen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Gebührentarifs des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz. Die entsprechenden Einzelpositionen können beim Interkantonalen Labor eingesehen werden.