Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
817.003 CH-SH

§ 2 Gebührentarif für das Interkantonale Labor

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Gebührentarif für das Interkantonale Labor

1. Für die technischen Untersuchungen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Gebührentarifs des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz. Die entsprechenden Einzelpositionen können beim Interkantonalen Labor eingesehen werden.

← § 1 Gebührentarif für das Interkantonale Labor Kanton Schaffhausen 817.003 § 3 Gebührentarif für das Interkantonale Labor →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →