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817.002 IKLV CH-SH

Art. 6 Vereinbarung betreffend das Interkantonale Labor (IKLV) - Revisionsstelle

Organisation
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Art. 6 IKLV · Revisionsstelle

1. Revisionsstelle des Interkantonalen Labors ist die Finanzkontrolle eines Partnerkantons oder ein qualifiziertes Revisionsunternehmen.

2. Die Revisionsstelle prüft die Rechnung des Interkantonalen Labors. Sie erstattet der Aufsichtskommission Bericht.

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