817.002
IKLV
CH-SH
Art. 6 Vereinbarung betreffend das Interkantonale Labor (IKLV) - Revisionsstelle
Organisation
Art. 6 IKLV · Revisionsstelle
1. Revisionsstelle des Interkantonalen Labors ist die Finanzkontrolle eines Partnerkantons oder ein qualifiziertes Revisionsunternehmen.
2. Die Revisionsstelle prüft die Rechnung des Interkantonalen Labors. Sie erstattet der Aufsichtskommission Bericht.