Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
817.002 IKLV CH-SH

Art. 3 Vereinbarung betreffend das Interkantonale Labor (IKLV) - Organe

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 IKLV · Organe

1. Die Organe des Interkantonalen Labors sind

a) die Aufsichtskommission

b) die Geschäftsleitung

c) die Revisionsstelle

← Art. 2 IKLV Vereinbarung betreffend das Interkantonale Labor (IKLV) - Name und Sitz Art. 4 IKLV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →