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817.002 IKLV CH-SH

Art. 16 Vereinbarung betreffend das Interkantonale Labor (IKLV) - Aufhebungen bisheriger Vereinbarungen

Schlussbestimmungen
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Art. 16 IKLV · Aufhebungen bisheriger Vereinbarungen

1. Mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung wird die Vereinbarung vom 15. Dezember 2009 über eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen aufgehoben.

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