814.500
CH-SH
Kanton Schaffhausen 814.500
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
Gesetzestext (2 Artikel)
1. Die Behörden des Kantons Schaffhausen sind verpflichtet, mit allen rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf Kantonsgebiet und dessen angrenzender Nachbarschaft keine Lagerstätten für radioaktive Abfälle errichtet und keine vorbereitenden Handlungen vorgenommen werden.
1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.