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Art. 5 Staatsvertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem Land Baden-Württemberg über die Beseitigung der Abwässer aus dem Bibertal und dem Hegau

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Art. 5 Staatsvertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem Land Baden-Württemberg über die Beseitigung der Abwässer aus dem Bibertal und dem Hegau

1. Bei der Erfüllung dieser Vereinbarung müssen die beiderseitigen Interessen gleich berücksichtigt werden.

2. Auf der gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage in Ramsen sollen Bedienstete mit deutscher und mit schweizerischer Staatsangehörigkeit beschäftigt werden. Der Kanton Schaffhausen wird die im Rahmen seiner Kompetenz liegenden öffentlichrechtlichen Genehmigungen für die Beschäftigung deutscher Staatsangehöriger erteilen. Im Übrigen wirkt er darauf hin, dass diese Genehmigungen erteilt werden.

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