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813.501 AbPV CH-SH

§ 41 Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (AbPV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 41 AbPV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. April 2009 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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