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813.130 CH-SH

§ 4 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen

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§ 4 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen

1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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