813.130
CH-SH
§ 4 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen
§ 4 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen
1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.