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813.130 CH-SH

§ 3 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen

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§ 3 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen

1. Die für die Führung der Kinderkrippe notwendigen Betriebsmittel werden auf dem Budgetwege jeweils in den Staatsvoranschlag eingestellt.

2. Für das Jahr 1974 werden hiefür - nach Abzug der Elternbeiträge - Fr. 8'000.00 bewilligt.

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